Die Anwaltskanzlei Schulz-Hillenbrand arbeitet seit 1994 erfolgreich für ihre Mandanten, vor allem in den Bereichen Medizinrecht und Versicherungsrecht.
Das Medizinrecht umfasst die Rechtsgebiete des Arztrechtes und des Rechts der sonstigen Heilberufe einschließlich des Medizinproduktrechts sowie des Arzneimittelrechts. Das Medizinrecht unterscheidet sich von anderen Rechtsgebieten darin, das es sich nicht in einzelne Disziplinen des Privat-, Straf-, Sozial- oder auch des öffentlichen Rechtes einordnen lässt. So müssen Rechtsanwälte bei der Thematik Praxisveräußerungen notwendig auch über Kenntnisse aus dem Privatrecht (BGB), Vertragsarztrecht (Sozialrecht) und dem Strafrecht (Schweigepflicht) verfügen.
Das Medizinrecht hat die Besonderheit unterschiedlichster Rechtsgrundlagen, die sich einerseits aus dem Richterrecht bildeten, sich andererseits auf das Sozialgesetzbuch V, die Berufsordnungen der Ärzte- und Zahnärztekammern, das Arzneimittel- und Medizinproduktegesetz, das Transplantationsgesetz, das Psychotherapeutengesetz etc. beziehen.
Das Medizinrecht hat in den letzten Jahren ganz erheblich an Bedeutung gewonnen, was sich an steigenden Prozesszahlen feststellen lässt. Parallel zu den gestiegenen Anforderungen Ratsuchender findet zunehmend eine Spezialisierung der im Medizinrecht tätigen Anwälte statt.
Im Versicherungsrecht kommt es insbesondere in der privaten Krankenversicherung Rechtsstreitigkeiten, da Versicherungen wegen angeblicher vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzungen den Rücktritt vom Vertrag oder Leistungsausschlüsse erklären. Versicherungen prüfen meist erst im Leistungsfall sehr genau, ob die im Antrag gestellten Gesundheitsfragen auch wahrheitsgemäß beantwortet wurden. Hier übernehmen wir die Aufgabe, etwaige Vertragsverletzungen festzustellen und Leistungs- bzw. Zahlungsverweigerungen des Versicherers auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen.
Sollte Ihre Versicherung versuchen, sich der Leistungspflicht zu entziehen oder Ihnen Versicherungsleistungen (z. B. aus Ihrem privaten Krankenversicherungsvertrag) verweigern, so bietet Ihnen Frau Rechtsanwältin Schulz-Hillenbrand Beratung und juristische Unterstützung insbesondere bei Leistungsausschlüssen in der privaten Krankenversicherung, der Erstattung ärztlicher und zahnärztlicher Leistungen nebst Laborleistungen, der Berufshaftpflichtversicherung (insbes. Heilwesenhaftpflicht) sowie beim Rechtsschutzversicherungsrecht an.