Bedeutung des Medizinrechts
Der Begriff "Medizinrecht" ist nicht eindeutig definiert, umfasst allerdings nach allgemeiner Auffassung die Rechtsgebiete des Arztrechtes und des Rechts der sonstigen medizinischen Berufe einschließlich des Medizinproduktrechts und des Arzneimittelrechts. Das Medizinrecht enthält insofern eine Besonderheit zu anderen Rechtsgebieten: es sich nicht in einzelne Schubladen des Privat-, Straf-, Sozial- oder auch des öffentlichen Rechtes einordnen. So müssen im Bereich der Praxisveräußerung tätige Rechtsanwälte notwendig über Kenntnisse aus dem Privatrecht, Vertragsarztrecht (Sozialrecht) und dem Strafrecht (Schweigepflicht) verfügen.
Die Besonderheit des Medizinrechts ist darüber hinaus gekennzeichnet durch die unterschiedlichsten Rechtsgrundlagen. Diese sind einerseits durch das Richterrecht gebildet worden, andererseits finden sie sich im Sozialgesetzbuch V, in den Berufsordnungen der Ärztekammern, in Arzneimittel- und Medizinproduktegesetz, im Transplantationsgesetz, im Psychotherapeutengesetz u.s.w.
Der Bereich Medizinrecht wird zunehmend an Bedeutung gewinnen, was sich bereits anhand von steigenden Prozesszahlen feststellen lässt. Um den gestiegenen Anforderungen Rechtsuchender gerecht zu werden, sind in Medizinrecht tätige Anwälte gefordert, sich zu spezialisieren.
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass insbesondere der Bereich des Arztstrafrechtes zunehmend an Bedeutung gewinnt, auch wenn derzeit nur verhältnismäßig wenige Verurteilungen im Verhältnis zu den Ermittlungsverfahren zu verzeichnen sind. Aber selbst wenn es nur wenige Verurteilungen gibt, ist allein schon das Vorverfahren für den betroffenen Arzt strapazierend und belastend. Hier bereits rechtzeitig zur Seite zu stehen, ist Aufgabe von im Arztstrafrecht tätigen Anwälten.
