Auch Radiologinnen und Radiologen dürfen künftig unter bestimmten Voraussetzungen vor planbaren Aortenaneurysma-Operationen als Zweitmeinende tätig werden. Voraussetzung ist eine besondere Expertise in endovaskulären Verfahren. Dies beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gestern über eine Änderung seiner Zweitmeinungs-Richtlinie. Bislang kamen als Zweitmeinende vor diesen Operationen nur Fachärztinnen und -ärzte der Gefäßchirurgie, Herzchirurgie, Inneren Medizin/Angiologie sowie der Inneren Medizin/Kardiologie in Frage. Sobald der heute getroffene Beschluss in Kraft tritt, können auch Radiologinnen und Radiologen bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung eine Abrechnungsberechtigung zur Abgabe einer Zweitmeinung beantragen. www.g-ba.de/service/fachnews/165/