Frau Schulz-Hillenbrand hat sich insbesondere auf folgende Rechtsgebiete und Fragestellungen spezialisiert:
Das Medizinrecht unterscheidet sich von anderen Rechtsgebieten darin, dass es sich nicht in einzelne Disziplinen des Privat-, Straf-, Sozial- oder auch des öffentlichen Rechtes einordnen lässt. So müssen Rechtsanwälte bei der Thematik Praxisveräußerungen notwendig auch über Kenntnisse aus dem Privatrecht (BGB), Vertragsarztrecht (Sozialrecht) und dem Strafrecht (Schweigepflicht) verfügen.
Das Medizinrecht umfasst insbesondere die Rechtsgebiete des Arzt-/ Zahnarztrechtes und die der sonstigen Heilberufe einschließlich des Medizinproduktrechts sowie des Arzneimittelrechts.
Das Medizinrecht hat die Besonderheit unterschiedlichster Rechtsgrundlagen, die sich einerseits aus dem Richterrecht bildeten, sich andererseits auf das Sozialgesetzbuch V, die Berufsordnungen der Ärzte- und Zahnärztekammern, das Arzneimittel- und Medizinproduktegesetz, das Transplantationsgesetz, das Psychotherapeutengesetz etc. beziehen.
Das Medizinrecht hat in den letzten Jahren ganz erheblich an Bedeutung gewonnen, was sich an steigenden Prozesszahlen feststellen lässt. Parallel zu den gestiegenen Anforderungen Ratsuchender findet zunehmend eine Spezialisierung der im Medizinrecht tätigen Anwälte statt.
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