Typische strafrechtliche Risiken ärztlicher und zahnärztlicher Tätigkeit sind der Vorwurf eines Behandlungsfehlers, Aufklärungsfehlers und mittlerweile auch Abrechnungsfehlers. Die Zahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung, fahrlässiger Tötung oder auch Abrechnungsbetrug nehmen stetig zu. Nicht selten erhoffen sich die Anzeigeerstatter aus einem solchen Ermittlungsverfahren Erkenntnisse für ein Zivilverfahren zur Geltendmachung von Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Vorwürfe gegen Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser wegen des Ausstellens falscher Gesundheitszeugnisse und Bestechlichkeit sind mittlerweile regelmäßig Gegenstand von Strafanzeigen. Seit Sommer 2016 sorgt nun auch das Antikorruptionsgesetz für große Verunsicherungen.
Die Folgen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens können dabei für den Arzt oder Zahnarzt existenzbedrohend sein, da bei einer Verurteilung nicht nur der Entzug der Zulassung sondern auch der Approbation droht.
Frau Schulz-Hillenbrand verfügt neben profunden Kenntnissen im Medizinrecht über eine jahrelange praktische Erfahrung in der Strafverteidigung. In komplexen Fällen werden zudem kooperierende, auf das Medizinstrafrecht spezialisierte Strafverteidiger hinzugezogen.
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