18.11.2019

2 Millionen Euro für Telemedizin in Arztpraxen in NRW


NRW stellt 2 Millionen Euro für die Förderung der Telemedizin für Arztpraxen, Pflegeheime, ambulante Pflegedienste und Hospize zur Verfügung. Gefördert werden u.a. Telekonsile (Arzt-Arzt-Gespräche), Videosprechstunden zwischen Arzt und Patient, die telemedizinisch gestützte Delegation oder die elektronische Visite in der Pflege. Die Förderanträge können bis zum 16. Februar 2020 gestellt werden.


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