NRW stellt 2 Millionen Euro für die Förderung der Telemedizin für Arztpraxen, Pflegeheime, ambulante Pflegedienste und Hospize zur Verfügung. Gefördert werden u.a. Telekonsile (Arzt-Arzt-Gespräche), Videosprechstunden zwischen Arzt und Patient, die telemedizinisch gestützte Delegation oder die elektronische Visite in der Pflege. Die Förderanträge können bis zum 16. Februar 2020 gestellt werden.