In Deutschland wird jährlich bei ca. 200 000 Patientinnen und Patienten die Gallenblase entfernt – das ist deutlich mehr als im europäischen Vergleich. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, dass gesetzlich Versicherte künftig auch vor einer geplanten Gallenblasenentfernung (Cholezystektomie) Anspruch auf eine zweite ärztliche Meinung haben. Die sogenannten Zweitmeiner prüfen, ob die empfohlene Operation auch aus ihrer Sicht medizinisch wirklich notwendig ist. Zudem beraten sie die Versicherten zu möglichen Behandlungsalternativen. Voraussichtlich ab 1. Januar 2023 steht dieses Angebot zur Verfügung. Ambulant oder stationär tätige Ärztinnen und Ärzte können ab diesem Zeitpunkt bei den Kassenärztlichen Vereinigungen eine Genehmigung beantragen, Zweitmeinungen abgeben und mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu dürfen. Bei der Entfernung der Gallenblase handelt es sich überwiegend um einen planbaren Eingriff, der nicht umgehend vorgenommen werden muss. Die Operation kann beispielsweise notwendig sein, wenn Entzündungen oder Gallensteine Beschwerden verursachen. Aufgrund der meist minimal-invasiven Operation im Rahmen einer Bauchspiegelung (Laparoskopie) ist die Gefahr von Komplikationen wie Blutungen und Infektionen eher mäßig. Dennoch kann es unter bestimmten Voraussetzungen Behandlungsalternativen geben – beispielsweise das medikamentöse Auflösen der Gallensteine. Patientinnen und Patienten mit Gallensteinen, die keine Beschwerden haben, sollten eher nicht operiert werden. www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1078/