20.05.2026

Abrechnung: KV-Vorprüfung wird ab 01.06.2026 verpflichtend in Nordrhein


Ab 1. Juni 2026 wird die Vorprüfung verpflichtender Bestandteil des Abrechnungsprozesses. Niedergelassene haben damit die Chance, fehlerhafte Angaben zu korrigieren, bevor sie die Quartalsabrechnung final bei der KV Nordrhein einreichen. Weniger Fehler bei der Abrechnung, Vermeidung von Regressen, Zeitersparnis fürs Praxispersonal: Mit der Vorprüfung wird jede Abrechnung zunächst detailliert überprüft und das Ergebnis im Regelwerksprotokoll zusammengefasst. Dieses Feedback ermöglicht Niedergelassenen, fehlerhafte Daten zu korrigieren und damit die Qualität ihrer eingereichten Echtabrechnung zu verbessern. Den Service der Vorprüfung – bisher bekannt unter dem Begriff Testabrechnung – bietet die KV Nordrhein ihren Mitgliedern seit 2005 als Option an. In Q4/2025 nutzten bereits 5.083 Niedergelassene die Vorprüfung. Ab 1. Juni 2026 wird sie im Abrechnungsprozess verpflichtend – ein erster Schritt zu mehr Transparenz gegenüber Praxen. „Die Vorprüfung bildet damit die Basis, um Niedergelassenen auf Dauer verlässliche Steuerungselemente für ihre Honorarentwicklung liefern zu können“, erklärt Dirk Schultejans, Bereichsleiter Honorarabrechnung bei der KV Nordrhein. www.kvno.de/meta-navigation/suche/news/nachricht/mit-der-vorpruefung-sicherer-abrechnen


Hinweis

Diese Webseite nutzt Cookies zur Verbesserung des Erlebnisses unserer Besucher. Indem Sie weiterhin auf dieser Webseite navigieren, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden.