21.08.2026

Ärztliche Zweitmeinung auch bei Linksherz-Katheteruntersuchungen


In Deutschland werden überdurchschnittlich viele Linksherz-Katheteruntersuchungen durchgeführt. Dabei handelt es sich um eine invasive bildgebende Methode, um die linke Herzkammer und die Gefäße (Arterien) zu untersuchen. Werden an den Herzkranzarterien Verengungen festgestellt, können sie durch die transarterielle Linksherz-Katheteruntersuchung aufgeweitet und mit einer Gefäßstütze (Stent) behandelt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat deshalb heute beschlossen, dass gesetzlich Versicherte künftig eine zweite ärztliche Meinung einholen können, wenn ihnen dieser planbare Eingriff aufgrund ihrer chronischen koronaren Herzkrankheit empfohlen wird. Die als sogenannte Zweitmeiner tätigen Ärztinnen und Ärzte prüfen, ob diese Untersuchung auch aus ihrer Sicht notwendig ist oder eine andere Untersuchung besser wäre. Voraussichtlich ab dem 1. April 2027 können ambulant oder stationär tätige Fachärztinnen und Fachärzte bei den Kassenärztlichen Vereinigungen eine Genehmigung beantragen, um Zweitmeinungen für transarterielle Linksherz-Katheteruntersuchungen abgeben und mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu können. www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1351/


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