Wird bei einer Patientin oder einem Patienten ein Aortenaneurysma (Ausbuchtung der Schlagader) diagnostiziert, sind verschiedene Vorgehensweisen denkbar. Denn nur in seltenen Fällen ist das Risiko hoch, dass das Aneurysma reißt und es zu einer lebensbedrohlichen Situation kommt. Gesetzlich Versicherte können sich künftig eine unabhängige zweite ärztliche Meinung einholen, wenn ihnen eine Operation des Aortenaneurysmas empfohlen wird. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute dafür die Voraussetzungen beschlossen. Die als sogenannte Zweitmeiner tätigen Ärztinnen und Ärzte prüfen, ob der Eingriff auch aus ihrer Sicht medizinisch wirklich notwendig ist und beraten die Versicherten zu möglichen Behandlungsalternativen. Voraussichtlich ab dem 1. Juli 2024 können ambulant oder stationär tätige Ärztinnen und Ärzte bei den Kassenärztlichen Vereinigungen eine Genehmigung beantragen, um Zweitmeinungen zu Eingriffen an Aortenaneurysmen abgeben und mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu dürfen. www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1154/