Der Anspruch von Patientinnen und Patienten auf eine qualifizierte ärztliche Zweitmeinung gilt künftig auch bei dem geplanten Einsetzen einer Knie-Endoprothese. Bei dieser Operation wird das natürliche Kniegelenk ganz oder teilweise durch eine Prothese aus Metall und Kunststoff ersetzt. Unabhängige Fachärztinnen und Fachärzte prüfen im Zweitmeinungsverfahren, ob die empfohlene Operation medizinisch notwendig ist, und beraten die Versicherten zu möglichen Behandlungsalternativen. Den Weg dafür hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin durch die Aufnahme des neuen Eingriffs in das Zeitmeinungsverfahren eröffnet. Teil des Beschlusses ist auch eine Vorgabe, welche Facharztgruppen in Frage kommen, eine qualifizierte Zweitmeinung abzugeben. Nach Inkrafttreten des Beschlusses können Ärztinnen und Ärzte bei den Kassenärztlichen Vereinigungen eine Genehmigung als unabhängige Zweitmeiner beantragen und die Leistung zulasten der gesetzlichen Krankenkassen anbieten. www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/902/