Am 18. Februar 2016 hat der G-BA beschlossen, dass der Einsatz von AK-Stents (antikörperbeschichtete Gefäßstützen) für die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Koronargefäßstenosen (Verengung von Herzkranzgefäßen) zukünftig nicht mehr Teil der stationären Behandlung ist. Unberührt vom Ausschluss bleibt lediglich die Behandlung von Patienten und Patientinnen, bei denen weder ein medikamentenbeschichteter Stent (DES) noch ein unbeschichteter Metallstent eingesetzt werden kann. Für keine der Patientengruppen konnte ein Nutzen dieser Stents gegenüber den Therapiealternativen belegt werden. Der Beschluss wird dem BMG zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.
Quelle: G-BA, Nr. 8/2016
mitgeteilt von Rita Schulz-Hillenbrand, Fachanwältin für Medizinrecht, Würzburg