02.02.2017

Anatomische Vorausberechnung kann separat berechnungsfähig sein


Sofern bei Patienten erheblich veränderte anatomische Verhältnissen der Wirbelsäule vorliegen, kann eine Fixierung der Wirbelsäule mittels Pedikelschrauben geboten sein. In diesem Fall darf der Operateur die anatomische Vorausberechnungen, die z. B. einen Tag vor dem Eingriff durchgeführt wurde, neben der Leistung für die Wirbelsäulenfixation nach Nr. 2562 GOÄ analog abrechnen.

LG Wiesbaden, Urteil vom 18.05.2016, Az. Az. 5 O 113/13

mitgeteilt von Rita Schulz-Hillenbrand, Fachanwältin für Medizinrecht, Würzburg


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