18.03.2022

Anspruch auf Zweitmeinung bei Eingriffen am Herzen, z.B. Ablation


Patientinnen und Patienten mit Herzrhythmusstörungen, denen eine elektrophysiologische Herzkatheteruntersuchung oder eine Verödung von Herzgewebe (Ablation) empfohlen wird, haben künftig Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Unabhängige Fachärztinnen und Fachärzte, die für die Eingriffe, die Einschätzung der medizinischen Behandlungsempfehlung sowie für alternative Vorgehensweisen besonders qualifiziert sind, prüfen, ob die geplante Untersuchung beziehungsweise Behandlung auch aus ihrer Sicht medizinisch notwendig ist. Und sie beraten die Versicherten zu möglichen Alternativen, denn jeder dieser Eingriffe geht auch mit Risiken einher. www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1031/


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