17.05.2016

Anstellungsgenehmigungen sind der Praxis zu erteilen


Anstellungsgenehmigungen nach § 32b Ärzte-ZV sind in Gemeinschaftspraxen nicht dem einzelnen Vertragsarzt, sondern der Berufsausübungsgemeinschaft zuzuordnen.

 

BSG, Urteil vom 04.05.2016, Az. B 6 Ka 24/15 R

 

mitgeteilt von Rita Schulz-Hillenbrand, Fachanwältin für Medizinrecht, Würzburg


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