Bereits in seiner Sitzung vom 28.06.2012 hatte der Bundestag zugunsten der Vertragsärzte eine weitergehende Rückwirkung bei Arzneimittelregressen beschlossen. Danach soll der Grundsatz „Beratung vor Regress“ auf alle Prüfverfahren angewendet werden, die zum 1. Januar 2012 noch nicht abgeschlossen waren. Der Bundesrat hat nunmehr im Rahmen der AMG Novelle in seiner Sitzung am 21.09.2012 der Gesetzesänderung von § 106 Abs. 5 e SGB V zugestimmt. Damit werden auch Verfahren einbezogen, bei denen die Prüfungsstelle bereits einen Bescheid erlassen hat, das Verfahren aber durch einen Widerspruch des Arztes zum 1. Januar 2012 noch im Beschwerdeausschuss war.
Mitgeteilt von Rechtsanwältin / Fachanwältin für Medizinrecht Rita Schulz-Hillenbrand, Würzburg