27.05.2014

Arzt muss Suizid nicht in jedem Fall verhindern


Ein zu einem älteren Ehepaar hinzugezogener Notarzt unterließ Rettungsbemühungen bei einem 84-jährigen krebskranken Patienten. Die 83-jährige Ehefrau war ein Pflegefall und seit Jahren bettlägerig. Sie war beim Eintreffen des Rettungsteams bereits tot. Ihr 84-jähriger Ehemann saß bewusstlos im Rollstuhl neben dem Bett und hielt ihre Hand. In seiner Nähe lagen leere Schlafmittel-Packungen, im Bad wurden leere Ampullen einer Morphin-Injektionslösung gefunden. Auf einer Kommode lagen Briefe, Urkunden sowie ein Testament. Der 84-Jährige hätte noch gerettet werden können, doch sein Sohn – ein Allgemeinarzt – untersagte jegliche Behandlung mit der Begründung, der Suizid sei vom freien Willen getragen. Der Notarzt unterließ weitere Rettungsbemühungen.

Die Richter des Landgerichts Deggendorf urteilten, dass sich der Notarzt korrekt verhalten habe, indem er dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten Vorrang gegeben habe. Deshalb sei der Notarzt nicht zur Vornahme lebenserhaltender Maßnahmen verpflichtet gewesen. Landgericht Deggendorf, Beschluss vom 13.09.2013 - 1 Ks 4 Js 7438/11

Mitgeteilt von Rechtsanwältin / Fachanwältin für Medizinrecht Rita Schulz-Hillenbrand, Würzburg

 

 


Hinweis

Diese Webseite nutzt Cookies zur Verbesserung des Erlebnisses unserer Besucher. Indem Sie weiterhin auf dieser Webseite navigieren, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden.