Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 14.11.2012 klargestellt, dass der Arbeitgeber berechtigt ist, von dem Arbeitnehmer schon für den ersten Tag der Krankheit ein ärztliches Attest zu verlangen. Das Bundesarbeitsgericht stützt dabei seine Entscheidung auf § 5 Absatz 1 Satz 3 EFZG und dem dort eingeräumten freien Ermessen des Arbeitgebers. Damit bestätigt das Bundesarbeitsgericht auch unsere Auffassung, weil die bei uns gefertigten Arbeitsverträge diese Pflicht zur Vorlage enthalten. Jeder Arbeitgeber sollte daher seine Arbeitsverträge dahingehend prüfen, ab wann er bereits die Vorlage einer AU verlangen kann.
Mitgeteilt von Rechtsanwältin / Fachanwältin für Medizinrecht Rita Schulz-Hillenbrand, Würzburg