12.05.2021

Bei falscher Arztbewertung drohen Patienten bis zu 250.000 € Geldbuße


Stellt sich eine negative Bewertung oder Äußerung z. B. auf Google, Jameda oder einer anderen Bewertungsplattform als rechtswidrig heraus, sollte der Arzt oder Zahnarzt dagegen gerichtlich vorzugehen. Die Meinungsfreiheit schützt keine unwahren Tatsachenbehauptungen und / oder Schmähkritik. Das gilt insbesondere dann, wenn der Bewertung gar kein Patientenkontakt zugrunde liegt. Landgericht Heidelberg, Az.: 2 O 78/21 


Hinweis

Diese Webseite nutzt Cookies zur Verbesserung des Erlebnisses unserer Besucher. Indem Sie weiterhin auf dieser Webseite navigieren, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden.