Stellt sich eine negative Bewertung oder Äußerung z. B. auf Google, Jameda oder einer anderen Bewertungsplattform als rechtswidrig heraus, sollte der Arzt oder Zahnarzt dagegen gerichtlich vorzugehen. Die Meinungsfreiheit schützt keine unwahren Tatsachenbehauptungen und / oder Schmähkritik. Das gilt insbesondere dann, wenn der Bewertung gar kein Patientenkontakt zugrunde liegt. Landgericht Heidelberg, Az.: 2 O 78/21