01.10.2026

Beschleunigung zur Anerkennung ausländischer Heilberufsqualifikationen


Am 01.11.2026 tritt das Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen in Kraft. Es soll dem Fachkräftemangel in Deutschland begegnen und ermöglichen, Berufsabschlüsse von Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzten, Apothekerinnen und Apothekern sowie Hebammen aus dem Ausland in Deutschland künftig zügig und transparent anzuerkennen. Fachkräfte, die ihre Ausbildung außerhalb der EU/des EWR erworben haben, wird die direkte Kenntnisprüfung zum Regelfall erhoben. Die Bundesländer haben künftig das Recht, die Fachsprachprüfung bereits vor der fachlichen Prüfung der Berufsqualifikation durchzuführen. Für mehr Rechtssicherheit für Kliniken und Beschäftigte kann die Erlaubnis zur Berufsausübung für Ärztinnen, Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte in medizinischen Ausnahmefällen künftig unbefristet erteilt werden. www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/225/VO.html


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