05.07.2014

Bewertungsportale dürfen Anonymität der Verfasser schützen


Ein niedergelassener Arzt machte einen Auskunftsanspruch gegen den beklagten Betreiber eines Bewertungsportals geltend, der Bewertungen von Ärzten ermöglicht. Der Arzt las auf der Webseite der Beklagten eine Bewertung, in der über ihn verschiedene unwahre Behauptungen aufgestellt wurden. Auch in der weiteren Zeit wurden den Kläger betreffende Bewertungen mit unwahren Tatsachenbehauptungen veröffentlicht. Auf sein Verlangen hin wurden die Bewertungen jeweils von der Beklagten gelöscht. Der Arzt verlangte zudem Auskunft über den Verfasser der Bewertungen. Der BGH wies dieses Ansinnen nunmehr zurück. BGH, Urteil vom 1. Juli 2014,Az. VI ZR 345/13

Mitgeteilt von Rechtsanwältin / Fachanwältin für Medizinrecht Rita Schulz-Hillenbrand, Würzburg


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