Eine Teilberufsgemeinschaft zwischen zuweisungsberechtigten Ärzten und Radiologen kann zulässig sein (Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.05.2014 – I ZR 137/12). Mit Urteil vom 15.05.2014 hat der Bundesgerichtshof der Klage einer Teilberufsgemeinschaft, die unter anderem aus 4 Radiologen bestand, stattgegeben und den Rechtsstreit an das OLG zurückverwiesen.
Anlass des Streits war die Frage, ob zuweisungsberechtigte Ärzte mit Radiologen eine Teilberufsgemeinschaft unter Beachtung des § 18 der Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg betreiben können. Diese Regelung hat zum Inhalt, dass ein Verstoß gegen das Verbot der Zuweisung gegen Entgelt vorliegt, wenn sich der Beitrag eines Arztes auf das Erbringen medizinisch-technischer Leistungen auf Veranlassung weiterer Mitglieder der Teilberufsausübungsgemeinschaft beschränkt. Nachdem das LG Mosbach die Vorschrift in 1. Instanz als verfassungswidrig angesehen hatte, konnte das OLG Karlsruhe keinen Verfassungsverstoß erkennen.
Quelle: Newsletter der AG Medizinrecht