Zahnaufhellungen (sogenanntes Bleaching), die ein Zahnarzt zur Beseitigung behandlungsbedingter Zahnverdunklungen vornimmt, sind umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen. Erforderlich ist ein sachlicher Zusammenhang mit der vorherigen steuerfreien Zahnbehandlung, betonte das Gericht.
BFH, Urteil vom 19.03.2015, Az.V R 60/14.
mitgeteilt von Fachanwältin für Medizinrecht Rita Schulz-Hillenbrand, Würzburg