Der TÜV ist in Frankreich wegen schadhafter Brustimplantate zur Zahlung von insgesamt 60 Millionen Euro Schadenersatz verurteilt worden. Das Gericht in Toulon entschied am 20.01.2017, dass die 20.000 Klägerinnen mit jeweils 3000 Euro zu entschädigen seien.
mitgeteilt von Rita Schulz-Hillenbrand, Fachanwältin für Medizinrecht, Würzburg