17.05.2016

BSG korrigiert Rechtsprechung zur ¼ Stelle


Das BSG hat seine noch recht junge Entscheidung aus 2011 korrigiert, wonach Anstellungsgenehmigungen in MVZ’s im Umfang von ¼ - Stellen nicht fortfallen, sondern zeitlich unbefristet nachbesetzt werden können. Zukünftig verfallen solche ¼-Arztstellen, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nachbesetzt werden, es sei denn, der Anstellende  kann belegen kann, dass trotz des Zeitablaufs noch mit einer Nachbesetzung zu rechnen ist.

BSG, Urteil vom 04.05.2016, Az. B 6 Ka 28/15 R

mitgeteilt von Rita Schulz-Hillenbrand, Fachanwältin für Medizinrecht, Würzburg


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