19.10.2016

Deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel unzulässig


Die in Deutschland geltende Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Medikamenten verstößt gegen Unionsrecht. Die Regelung könne den Zugang zum deutschen Markt für Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten erschweren. Der freie Warenverkehr werde dadurch in unzulässiger Weise beschränkt.
Die Deutsche Parkinson Vereinigung hatte mit der niederländischen Versandapotheke DocMorris ein Bonussystem ausgehandelt, das ihre Mitglieder bei Bezug von Parkinsonmedikamenten erhalten.
Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs klagte dagegen mit dem Argument, dass dieses Bonussystem gegen die deutsche Regelung verstößt, die einen einheitlichen Apothekenabgabepreis für verschreibungspflichtige Arzneimittel vorsieht. Das OLG Düsseldorf legte dem EuGH die Frage vor, ob die Festlegung einheitlicher Apothekenabgabepreise für verschreibungspflichtige Humanarzneimittel mit dem freien Warenverkehr vereinbar ist.
Der EuGH entschied, dass die betreffende Regelung eine nicht gerechtfertigte Beschränkung des freien Warenverkehrs darstelle. Für die traditionellen Apotheken könne so ein Anreiz geschaffen werden, mehr Leistungen im Allgemeininteresse wie die Herstellung von Rezepturarzneimitteln anzubieten. Ein Preiswettbewerb bringe zudem   den Patienten Vorteile, da er es ermöglichen würde, verschreibungspflichtige Arzneimittel in Deutschland zu günstigeren Preisen anzubieten.

EuGH , Urteil vom 19.10.2016, Az. C-148/15

mitgeteilt von Rita Schulz-Hillenbrand, Fachanwältin für Medizinrecht, Würzburg


Hinweis

Diese Webseite nutzt Cookies zur Verbesserung des Erlebnisses unserer Besucher. Indem Sie weiterhin auf dieser Webseite navigieren, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden.