09.10.2015

Die AOK muss den bayerischen Hausärztevertrag vorläufig umsetzen


Die AOK Bayern muss den durch Schiedsspruch festgesetzten Hausarztvertrag vorläufig umsetzen. Dies hat das Bayerische Landessozialgericht auf die Beschwerde des Bayerischen Hausärzteverbandes e.V. hin entschieden.

Der Beschluss des LSG  ist rechtskräftig

LSG Bayern, Beschluss vom 05.10.2015, Az. L 12 KA 83/15 B ER

 

mitgeteilt von Rita Schulz-Hillenbrand, Fachanwältin für Medizinrecht, Würzburg


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