Die unbezahlte Freistellung der Mitarbeiterin eines Seniorenheims wegen fehlender Corona-Impfung sei rechtswidrig. Im konkreten Fall ging es um eine Köchin, die ihrem Arbeitgeber im Frühjahr 2022 keinen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorgelegt hat. Daraufhin wurde sie mit Hinweis auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht suspendiert. Eine Lohnfortzahlung erfolgte nicht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. ArbG Dresden, Urteil vom 11.01.2023, Az. 4 Ca 688/22