Ein Kind, das mit einem in der Schweiz zugelassenen Einzelimpfstoff gegen Masern geimpft wurde, darf den Kindergarten besuchen. Der Impfschutz des Kindes sei aller Voraussicht nach ausreichend. Im Falle der Masernimpfung gebe es keine Einschränkung auf nur in Deutschland zugelassene Impfstoffe. VG Ansbach, Beschluss vom 05.05.2022, Az. AN 18 S 22.00535