Bei der Entscheidung für oder gegen eine Chemotherapie bei gesetzlich versicherten Patientinnen mit Brustkrebs im frühen Stadium stehen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten künftig verschiedene biomarkerbasierte Testverfahren zur Verfügung. Einen entsprechenden Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute gefasst. Damit umfasst der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) künftig vier Biomarker-Tests; einen ersten Test hatte der G-BA bereits 2019 aufgenommen. Biomarker-Tests sind – zusätzlich zum bereits etablierten klinisch-pathologischen Vorgehen – ein Teil der ärztlichen Empfehlungen. Sie sollen dazu beitragen, die Entscheidung der Patientinnen für oder gegen eine Chemotherapie nach einer Operation zu unterstützen. Solche Tests untersuchen, ob die Aktivität von verschiedenen Genen in den Krebszellen – und damit das Risiko für ein Wiederkehren des Tumors – niedrig oder hoch ist. Sie können vor allem dann eingesetzt werden, wenn mittels klinischer Faktoren oder anhand der Tumoreigenschaften das individuelle Rückfallrisiko der Frauen nicht sicher bestimmt werden kann. www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/900/