Menschliche embryonale Stammzellen können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht patentiert werden, wenn dazu befruchtete Eizellen zerstört oder geschädigt werden müssen, weil dies gegen den Schutz der Menschenwürde verstoße, so die Richter in Luxemburg.
EuGH, Urteil vom 18.10.2011, Az: C-34/10
Mitgeteilt von Rechtsanwältin / Fachanwältin für Medizinrecht Rita Schulz-Hillenbrand, Würzburg