Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) überprüft gemäß gesetzlichem Auftrag nach § 135 Absatz 1 SGB V Untersuchungs- und Behandlungsmethoden daraufhin, ob der diagnostische und therapeutische Nutzen, die medizinische Notwendigkeit sowie die Wirtschaftlichkeit nach gegenwärtigem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse als erfüllt angesehen werden können. Danach entscheidet der G-BA darüber, ob die betreffende Methode ambulant zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden darf. Der G-BA wird entsprechend seiner Festsetzung vom 17. Oktober 2013 das folgende Thema beraten:
Systematische Behandlung von Parodontopathien
Mit dieser Veröffentlichung soll insbesondere Sachverständigen der medizinischen Wissenschaft und Praxis, Dachverbänden von Ärztegesellschaften, Spitzenverbänden der Selbsthilfegruppen und Patientenvertretungen sowie Spitzenorganisationen der Hersteller von Medizinprodukten und -geräten Gelegenheit gegeben werden, durch Beantwortung eines Fragebogens eine erste Einschätzung zum angekündigten Beratungsgegenstand abzugeben.
mitgeteilt von Rechtsanwältin / Fachanwältin für Medizinrecht Rita Schulz-Hillenbrand, Würzburg