25.04.2023

G-BA: Kaltplasmabehandlung bei chronischen Wunden

Erprobungs-Richtlinie


Bislang wird die Kaltplasmatherapie nicht von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet und muss daher privat bezahlt werde. Bevor diese Therapie in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse aufgenommen wird, muss ihr medizinischer Nutzen belegt sein. Aktuell liegen Studiendaten vor, die auf das große Potenzial der Kaltplasmatherapie in der Wundbehandlung hinweisen. Fallen die Studienergebnisse ebenfalls positiv aus, stehen die Aussichten gut, dass die Wundbehandlung mit Kaltplasma innerhalb der nächsten Jahre eine Kassenleistung wird. www.g-ba.de/beschluesse/5889/


Hinweis

Diese Webseite nutzt Cookies zur Verbesserung des Erlebnisses unserer Besucher. Indem Sie weiterhin auf dieser Webseite navigieren, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden.