Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, dass die Phonokardiografie zur Diagnose der koronaren Herzkrankheit nicht zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden darf. Dies gilt für den ambulanten und den stationären Bereich. Wissenschaftliche Basis der Entscheidung ist die Auswertung des aktuellen Standes des medizinischen Wissens durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Danach ist die Phonokardiografie nicht geeignet, eine koronare Herzkrankheit sicher auszuschließen und damit eine weitere Folgediagnostik unnötig zu machen. In der ausgewerteten Studie wurde bei über 10 % der untersuchten Personen eine koronare Herzkrankheit nicht verlässlich erkannt. Ein Vorteil der Phonokardiografie gegenüber anderen diagnostischen Verfahren besteht damit nicht. www.g-ba.de/beschluesse/7491/