31.10.2025

GOÄ: Erstattung der Kosten bei Astigmatismus-OP unter Verwendung eines Femtosekundenlasers


Die zur Behandlung eines Astigmatismus mittels Femtosekundenlasers vorgenommene Korrektur einer Hornhautverkrümmung (Laser-Keratotomie) ist nach Ziffer 1345 GOÄ, zu der der Zuschlag nach Nummer 441 GOÄ für die Anwendung eines Lasers bei ambulanten operativen Leistungen gegebenenfalls hinzukommt, zu honorieren und nicht zusätzlich nach Ziffer 5855 GOÄ analog abrechenbar. Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.04.2025, Az. III ZR 435/23 www.rechtsprechung-im-internet.de/jportal/portal/t/19ke/page/bsjrsprod.psml


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