Ein niedergelassener Kieferorthopäde hat Anspruch auf die Löschung einer negativen Bewertung bei Google, selbst wenn diese keinen weiteren Text enthält. Selbst dann falle sie nicht automatisch unter den Schutz der freien Meinungsäußerung. LG Lübeck, Urteil vom 13.06.2018, Az. I O 59/17