02.04.2025

GOP Nr. 01747 und 01748 EBM nur einmal im Leben des Patienten berechnungsfähig


Die Leistung nach GOP Nr. 01747 und Nr. 01748 EBM (Aufklärungsgespräch und Durchführung eines Ultraschall-Screenings auf Bauchaortenaneurysmen) kann nur von einem einzigen Vertragsarzt abgerechnet werden, da der Versicherte nur einen einmaligen Leistungsanspruch hat. Der Wortlaut der GOP Nr. 01747 und Nr. 01748 EBM ist dahingehend eindeutig, dass beide GOP ausschließlich bei männlichen Patienten ab dem 65. Lebensjahr „einmalig berechnungsfähig“ sind, wobei einmalig „einmal im Leben des Patienten“ bedeutet. Revison beim BSG anhängig unter B 6 KA 1/25 R. Sozialgericht Mainz, Urteil vom 08.01.2025, Az. S 2 KA 108/22, www.juris.de/perma


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