-belegärztliche Tätigkeit des Vertragsarztes
-Einarbeitung in den Praxisablauf wegen geplanter Gründung einer Berufsausübungsgemeinschaft
- geplanter Praxisübergabe oder Anstellung in einem MVZ oder bei einem Vertragsarzt (max. sechs Monate)
- Erkrankung oder gesundheitliche Beeinträchtigung des Vertragsarztes (inkl.
Schwangerschaft und Zeit nach der Entbindung)
- Erkrankung des angestellten Arztes
- Erkrankung eines Kindes bzw. nahen Familienangehörigen
- Erziehung eines Kindes (bis zu einem Zeitraum von 36 Monaten pro Kind bis
zur Vollendung des 18. Lebensjahres; Zeitraum muss nicht zusammenhängend
sein; Verlängerung des Zeitraums um bis zu 12 Monate (in besonderen Einzelfällen auch mehr als 12 Monate) ist auf nachvollziehbare Begründung hin möglich)
- Pflege eines nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung (bis sechs Monate;
Verlängerung möglich)
- Sicherstellung der Methadonsubstitution
- Teilnahme an Pflegeheimversorgung (Praxisverbund mit heimbezogenem Versorgungsauftrag oder Teilnahme an AOK Pflegenetz)
- Tätigkeit als Lehrbeauftragter und/oder wissenschaftliche Tätigkeit an staatlich anerkannter Hochschule (medizinischer Bereich)
- Wahrnehmung berufspolitischer Aufgaben
- Teilnahme an der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV)
- Tätigkeit als Ärztlicher Leiter Rettungsdienst
- Betreuung von Dialysepatienten