Seit dem 1. Oktober 2013 kann ein Hausarzt einen Facharzt anstellen und umgekehrt. Bisher war dies nur in Medizinischen Versorgungszentren möglich. Durch die Änderung des BMV-Ä ist nun allen niedergelassenen Vertragsärzten dieses Recht eingeräumt worden. Mitgeteilt von Rechtsanwältin / Fachanwältin für Medizinrecht Rita Schulz-Hillenbrand, Würzburg