Wie verhält es sich bei patientenorientierten Fallkonferenzen mit einer Pflegeeinrichtung und der Abrechnung der EBM-Nr. 37120? Ist diese Position nur berechnungsfähig, wenn auch ärztliche Kollegen dabei sind oder auch in Fällen, in denen eine Fallbesprechung alleine mit Pflegekräften durchgeführt wird. Eine Fallkonferenz, die vom Hausarzt „nur“ mit den Pflegekräften einer Pflegeeinrichtung abgehalten wird, kann mit der Nr. 37120 abgerechnet werden. Begründet werden kann dies mit dem Wortlaut des EBM: Im obligaten Leistungsinhalt der Position heißt es: „Patientenorientierte Fallbesprechung ... unter Beteiligung der notwendigen ärztlichen Fachdisziplinen ...“ Daraus folgt, dass zumindest dann, wenn die ärztliche Versorgung nur durch den Hausarzt erfolgt oder die Beteiligung anderer Ärzte an der Fallkonferenz aus medizinischer Sicht nicht erforderlich ist, die Fallkonferenz auch „nur“ mit der Pflegeeinrichtung und den Pflegekräften durchgeführt und mit der Nr. 37120 abgerechnet werden kann. In diesem Sinne heißt es auch in dem EBM-Kommentar von Wezel/Liebold: „Andererseits wird der Leistungsinhalt auch erfüllt, wenn der im Einzelfall ausreichende koordinierende Hausarzt mit Pflegekräften des Heims konferiert.“ Quelle: IWW www.iww.de/aaa/leserforum/leserforum-kassenabrechnung-kann-die-ebm-nr37120-auch-bei-fallbesprechungen-ausschliesslich-mit-pflegekraeften-abgerechnet-werden-f174316