Wirtschaftlichkeitsprüfungen im Rahmen von Arznei- und Heilmittelverordnungen der Quartale ab II/2009 werden überwiegend eingestellt. Die Prüfungsstelle Ärzte Bayern ließ verlautbaren, dass die dem Verfahren zugrundeliegenden Daten fehlerhaft ermittelt wurden und deshalb nicht geeignet sind, die Wirtschaftlichkeit von Verordnungen zu messen. Bei noch anhängigen Verfahren sollte, sofern noch nicht geschehen, explizit hierauf hingewiesen werden.
Mitgeteilt von Rechtsanwältin / Fachanwältin für Medizinrecht Rita Schulz-Hillenbrand, Würzburg