28.11.2013

Kein Honorar bei Privatbehandlungen Minderjähriger ohne Genehmigung


Eine privatärztliche Honorarrechnung kann nur an geschäftsfähige und damit volljährige Patienten gestellt werden. Insoweit bedarf es bei Minderjährigen grundsätzlich der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, der dann auch der Rechnungsempfänger ist - im Normalfall also die Eltern bzw. der Sorgeberechtigte. Das hat das Landgericht Wiesbaden hat mit einem aktuellen Urteil vom 05.09.2013 (Az.: 9 S 14/13) entschieden.

Mitgeteilt von Rechtsanwältin / Fachanwältin für Medizinrecht Rita Schulz-Hillenbrand, Würzburg


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