Ärzte und Zahnärzte müssen, wenn sie ihren Patienten in der Praxis einen WLAN-Zugang anbieten, keine Störerhaftung fürchten. Allerdings ist das WLAN durch ein Passwort zu sichern.
Inhaber von Praxen, die ihren Patienten ein kostenloses WLAN-Netz anbieten, haften nicht für Urheberrechtsverletzungen anderer. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Allerdings kann vom Wlan-Betreiber verlangt werden, dass der Anschluss durch ein Passwort gesichert wird (Rechtssache C-484/14). Kostenpflichtige Abmahnungen gegen die Netzbetreiber schließt der EuGH aber ausdrücklich aus.
mitgeteilt von Rita Schulz-Hillenbrand, Fachanwältin für Medizinrecht, Würzburg