10.05.2015

Koalition einig über Änderungen am Versorgungsstärkungsgesetz (VSG)


Gesundheitspolitiker der Koalition haben sich auf Änderungen am VSG verständigt. Unter anderem soll die Bedarfsplanung geändert werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), wurde beauftragt, bis Ende 2016 die Planung im VSG bedarfsgerechter und kleinräumiger neu zu regeln. Der umstrittene Aufkauf freiwerdender Arztpraxen zum Abbau von Überversorgung wird nun doch schon ab einem Versorgungsgrad von 140 % zur „Soll-Regelung“. Die Einzelfallentscheidung treffen die Zulassungsausschüsse vor Ort.

mitgeteilt von Fachanwältin für Medizinrecht Rita Schulz-Hillenbrand, Würzburg

 

 


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