Mit Hinweisbeschluss vom 30.03.2015 (Az. 8 S 7937/14) bestätigt das Landgericht (LG) Nürnberg die Kostenerstattungspflicht der beklagten Krankenversicherung, der Bayerischen Beamtenkrankenkasse, für eine IVF-Behandlung auch im Fall der idiopathischen Sterilität. Weitere Einzelheiten lesen Sie hierzu in der kommenden Ausgabe der AMK oder kontaktieren mich unter der bekannten E-Mailadresse.
mitgeteilt von Rita Schulz-Hillenbrand, Fachanwältin für Medizinrecht, Würzburg