29.01.2013

Landgericht Frankfurt bestätigt Zahlungspflicht der PKV für Lasik-OP


Mit Urteil vom 02.10.2012, Az: 6 a S 198/11 bestätigt das Landgericht Frankfurt die Pflicht der privaten Krankenversicherung zur Erstattung der Behandlungskosten von € 4.560,00 für die Lasik-OP an beiden Augen des klagenden Patienten. Das Gericht stellte zudem fest, dass eine Nachrangigkeit der Lasik-OP gegenüber der Verwendung von Brillen oder Kontaktlinsen gerade nicht bestehe.

Mitgeteilt von Rechtsanwältin / Fachanwältin für Medizinrecht Rita Schulz-Hillenbrand, Würzburg


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