19.05.2022

Nachbesetzung von Viertel-Arztstellen, 12 Monate oder nur 6 Monate?


Bei der Nachbesetzung von 1/4-Sitze in Arztpraxen sollte beachtet werden: Das Bundessozialgericht hat für Viertel-Stellen eine Nachbesetzungsfrist von 12 statt der üblichen 6 Monate zugestanden. Aus diesem Grund verkürzen derzeit einige Zulassungsausschüsse diese Nachbesetzungsfrist von sich aus auf 6 Monate. Es könnte sich aber evtl. lohnen, diese Kürzung nicht einfach hinzunehmen.


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