Bei der Nachbesetzung von 1/4-Sitze in Arztpraxen sollte beachtet werden: Das Bundessozialgericht hat für Viertel-Stellen eine Nachbesetzungsfrist von 12 statt der üblichen 6 Monate zugestanden. Aus diesem Grund verkürzen derzeit einige Zulassungsausschüsse diese Nachbesetzungsfrist von sich aus auf 6 Monate. Es könnte sich aber evtl. lohnen, diese Kürzung nicht einfach hinzunehmen.