Die KZVB teilt mit, dass der Gemeinsame Bundesausschuss einen entsprechenden Beschluss gefasst. Bei der Anpassung der Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge wurden der um 4,41 % gestiegene neue Punktwert für Zahnersatz und die ebenfalls um 4,41 % gestiegenen Preise für zahntechnische Leistungen berücksichtigt. Auch für Verbrauchsmaterialien wurde eine Steigerung im gleichen Maße zugrundegelegt. www.kzvbw.de/aktuelles/2024/zahnersatz-neuer-ze-punktwert-ab-1-januar-2025/