16.07.2026

Neue Mindestmenge für Magenkrebs-Operationen


Krankenhäuser müssen künftig eine Mindestmenge bei der chirurgischen Behandlung des Magenkarzinoms erfüllen: Für planbare Magenkrebs-Operationen gilt nach Übergangsfristen ab dem Jahr 2031 eine Mindestmenge von 20 pro Jahr und Standort. Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner heutigen Plenumssitzung. Neben der systematischen Literaturrecherche des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und Datenanalysen des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) bezog der G-BA auch die Expertise medizinisch-wissenschaftlicher Fachgesellschaften mit ein. Mindestmengen sollen sicherstellen, dass schwierige und planbare Operationen an Krankhausstandorten durchgeführt werden, die über die notwendige Routine und Erfahrung verfügen und somit nachweislich bessere Behandlungsergebnisse erzielen.https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1337/


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