Krankenhäuser müssen künftig eine Mindestmenge bei der chirurgischen Behandlung des Magenkarzinoms erfüllen: Für planbare Magenkrebs-Operationen gilt nach Übergangsfristen ab dem Jahr 2031 eine Mindestmenge von 20 pro Jahr und Standort. Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner heutigen Plenumssitzung. Neben der systematischen Literaturrecherche des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und Datenanalysen des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) bezog der G-BA auch die Expertise medizinisch-wissenschaftlicher Fachgesellschaften mit ein. Mindestmengen sollen sicherstellen, dass schwierige und planbare Operationen an Krankhausstandorten durchgeführt werden, die über die notwendige Routine und Erfahrung verfügen und somit nachweislich bessere Behandlungsergebnisse erzielen. www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1337/